Wie dieser Rechner rechnet
Die Steuerersparnis ist nicht einfach dein Beitrag mal einem Steuersatz. Der Rechner berechnet zweimal die vollständige Steuer, einmal mit deinem steuerbaren Einkommen und einmal mit dem um die Einzahlung reduzierten Einkommen, und bildet die Differenz. Nur so stimmt das Ergebnis auch dann, wenn der Abzug eine Progressionsstufe überschreitet.
Gerechnet wird auf allen vier Ebenen: direkte Bundessteuer, Kantonssteuer, Gemeindesteuer und Kirchensteuer, dazu die Personalsteuer, wo sie erhoben wird. Grundlage sind die offiziellen Tarife und Steuerfüsse für das Steuerjahr 2026 für alle 2110 Gemeinden. Stichproben wurden gegen den Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung geprüft und stimmen auf den Franken überein.
Drei Angaben wirken über den Tarif und nicht über einen Abzug.
Der Zivilstand: Verheiratete und eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam veranlagt und nach einem eigenen, tieferen Tarif besteuert. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 in der Stadt Zürich sind das rund CHF 3'900 weniger Steuern als bei einer ledigen Person. Im Konkubinat wird dagegen jede Person einzeln wie ledig besteuert.
Die Kinder: Ab dem ersten Kind mit Kinderabzug greift der günstigere Familientarif, was im selben Beispiel nochmals rund CHF 4'200 ausmacht. Jedes weitere Kind senkt zusätzlich die direkte Bundessteuer um einen festen Betrag. Gemeint sind Kinder, die minderjährig oder in Ausbildung sind und von dir unterhalten werden, nicht einfach alle Kinder.
Die Konfession: Sie steuert die Kirchensteuer, bei Verheirateten für beide Personen getrennt.
Vom eingegebenen steuerbaren Einkommen zieht der Rechner nichts mehr ab. Diese Zahl ist bereits das Ergebnis aller deiner Abzüge, also Berufsauslagen, Versicherungsprämien, Kinderbetreuung, Liegenschaft, Pensionskasseneinkäufe und die bisherige Säule 3a. Genau deshalb ist sie die richtige Eingabe: sie verhindert, dass Abzüge doppelt gerechnet werden.
Die Säule 3a spart dir auch Einkommenssteuer auf den Erträgen. In einem normalen Depot oder auf einem Sparkonto versteuerst du Dividenden und Zinsen jedes Jahr als Einkommen, in der Säule 3a nicht. Kursgewinne sind für Privatanleger in beiden Fällen steuerfrei. Der Rechner bestimmt für jedes Jahr die Ausschüttung auf deinem 3a Guthaben und berechnet die Steuer auf deinem steuerbaren Einkommen einmal mit und einmal ohne diese Erträge. Beim 3a Konto zählt der ganze Zins, beim 3a Depot der Teil der Rendite, der als Dividende oder Zins ausgeschüttet wird. Als Richtwerte dienen die Dividendenrenditen von MSCI: Ende September 2026 rund 1.5% beim MSCI World und rund 3.2% beim MSCI World High Dividend Yield. Dein steuerbares Einkommen bleibt dabei über die ganze Laufzeit gleich.
Die eingesparte Vermögenssteuer rechnet der Rechner Jahr für Jahr. Er bestimmt dein 3a Guthaben am Ende jedes Jahres aus Einzahlungen und Rendite und berechnet die Vermögenssteuer zweimal: einmal auf deinem Vermögen ohne Säule 3a und einmal so, als läge das 3a Guthaben zusätzlich frei auf einem Konto oder in einem Depot. Die Differenz ist deine Ersparnis in diesem Jahr. Berücksichtigt sind die Freibeträge und Sozialabzüge deines Kantons, der Vermögenssteuertarif, die Steuerfüsse deiner Gemeinde und die Kirchensteuer. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Zwei Vereinfachungen dabei: dein übriges Vermögen und die Tarife 2026 bleiben über die ganze Laufzeit gleich, und bei einem gestaffelten Bezug zählt das ganze Guthaben bis zum letzten Bezug als vermögenssteuerfrei.
Für den Bezug wird das Kapital in so viele gleich grosse Teile zerlegt, wie du Bezugsjahre gewählt hast, und jeder Teil wird als eigener Bezug in einem eigenen Steuerjahr besteuert. Das entspricht dem üblichen Vorgehen mit mehreren 3a Konten. Zwei Vereinfachungen dabei: die früher bezogenen Teile verzinsen sich in der Rechnung nicht weiter, und ein allfälliger Bezug aus der Pensionskasse im selben Jahr ist nicht enthalten. In vielen Kantonen werden Kapitalbezüge desselben Jahres für den Steuersatz zusammengezählt, bei Verheirateten auch über beide Personen hinweg.
Die Kapitalauszahlungssteuer wurde für alle 26 Kantonshauptorte und mehrere Kapitalhöhen gegen den offiziellen Kapitalleistungsrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung geprüft. In der grossen Mehrheit der Kantone stimmt sie auf den Franken. Für Schwyz, Zug, Wallis und Tessin rechnet der Rechner mit einer am ESTV Rechner kalibrierten Kurve, dort sind zwischen den geprüften Beträgen kleine Abweichungen möglich. In Nidwalden, Solothurn und Thurgau sind Abweichungen von wenigen Franken bis rund zwei Prozent möglich, unter anderem weil einzelne Gemeinden für Vorsorgeleistungen eigene Steuerfüsse kennen.
Gibst du dein steuerbares Einkommen direkt ein, sind alle individuellen Abzüge bereits darin enthalten. Nur die Schätzung aus dem Bruttolohn arbeitet mit pauschalen Abzügen, individuelle Positionen wie Kinderbetreuung, Liegenschaft, Alimente oder Pensionskasseneinkäufe kennt sie nicht.
Das Ergebnis ist ein Richtwert und wird aus bestehenden aktuellen Daten und der geltenden Gesetzeslage abgeleitet. Dennoch gibt es für diesen Rechner keine Garantie auf Richtigkeit der Werte. Er ist weder Anlageberatung noch Steuerberatung.
Quellen und Verifikation
Tarife, Steuerfüsse und Gemeindedaten stammen aus der offiziellen Datenbasis der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV für das Steuerjahr 2026 und decken alle 2110 Gemeinden ab. Die Eckwerte der Säule 3a, also Maximalbeiträge, Nachzahlung und Bezugsregeln, folgen dem Bundesamt für Sozialversicherungen und der Verordnung BVV 3. Der Rechenkern basiert auf dem Open Source Projekt swisstaxcalculator (MIT Lizenz) und wurde für Value Lab erweitert und aktualisiert.
Verifiziert wurde in zwei Schritten: Die Einkommenssteuer wurde anhand von Referenzfällen Position für Position gegen den offiziellen ESTV Steuerrechner geprüft und stimmt auf den Franken. Die Kapitalauszahlungssteuer wurde im August 2026 an über 150 Referenzpunkten für alle 26 Kantonshauptorte, mehrere Kapitalhöhen und beide Zivilstände gegen den ESTV Kapitalleistungsrechner abgeglichen, dabei wurden mehrere veraltete Kantonsregeln entdeckt und korrigiert. Die verbleibenden, klar eingegrenzten Näherungen sind oben im Abschnitt zur Rechenweise offengelegt.
Im Oktober 2026 kamen die Vermögenssteuer und die Kirchensteuer dazu, und die gesamte Datenbasis wurde mit dem aktuellen Stand der ESTV abgeglichen. Dabei wurden die Steuerfüsse von 322 Gemeinden sowie die Tarife von Nidwalden, Schwyz, Tessin, Waadt und Wallis aktualisiert. Der Rechner bildet seither auch die kantonalen Besonderheiten nach, mit denen die ESTV rechnet: Im Wallis die Indexierung des Kantonstarifs und des Gemeindetarifs, den Rabatt für Ehepaare und Alleinerziehende und den Abzug pro Kind, in der Waadt den Familienquotienten samt seiner Begrenzung, die Reduktion der Kantonssteuer und die Belastungsgrenze von 30%, in Genf die Reduktion der Kantonssteuer und den Zuschlag bei der Vermögenssteuer, in Basel Landschaft und Neuenburg die Ermässigung pro Kind, in Schwyz die Begrenzung der Gemeindesteuer bei hohen Einkommen und in mehreren Kantonen die genaue Satzbestimmung bei Verheirateten. In Uri, Basel Landschaft, Jura und Wallis berechnet die ESTV die Kirchensteuer auf einer eigenen Grundlage, auch das ist abgebildet.
Danach wurden die Einkommenssteuer, die Vermögenssteuer und die Kirchensteuer erneut am ESTV Rechner geprüft: Alle 26 Kantonshauptorte ledig, verheiratet und mit Kindern bei steuerbaren Einkommen von 60'000 bis 500'000 Franken, dazu über 300 weitere Fälle in Wallis, Waadt, Genf und in den aktualisierten Gemeinden sowie die Vermögenssteuer bis 2 Millionen Franken. In allen geprüften Fällen stimmen die Steuern auf den Franken, vereinzelt mit Rundungsdifferenzen von wenigen Franken. Die Dividendenrenditen stammen aus den Factsheets von MSCI.